Das Gewährleistungslabel beruht auf der Richtlinie (EU) 2024/825, die neue Pflichten in die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU eingefügt hat (Art. 5, 6, 8 und 22a). Gestaltung und Inhalt legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. In Deutschland gilt die Pflicht seit dem 27. September 2026 über Art. 246 und 246a EGBGB und § 312j BGB.
Wer verstehen will, warum ein Onlineshop seit Herbst 2026 eine bestimmte Grafik zeigen muss, braucht nicht jeden Rechtsakt im Detail. Es reicht, die Kette zu kennen: Wer begründet die Pflicht, wer bestimmt das Aussehen, wer macht daraus deutsches Recht, und wer setzt es durch. Diese Seite ordnet die Quellen und verlinkt die amtlichen Texte.
Welche Gesetze regeln das Gewährleistungslabel?
Das Gewährleistungslabel (amtlich: „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“) und das GARAN-Label (amtlich: „harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie“) stützen sich auf fünf Stufen, die aufeinander aufbauen.
- Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo-Richtlinie“)
Die Richtlinie vom 28. Februar 2024 ändert die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG. Sie ist der Ursprung der Pflicht. Mehr dazu auf der Seite EmpCo-Richtlinie erklärt. - Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, Art. 5, 6, 8 und 22a
Hier stehen die Pflichten im Wortlaut: Art. 5 Abs. 1 lit. e und ea für das Ladengeschäft, Art. 6 Abs. 1 lit. l und la für Fernabsatz und Onlineshops, Art. 8 Abs. 2 für die Anzeige des GARAN-Labels unmittelbar vor der Bestellung, Art. 22a für die Vorgabe, dass dafür eine harmonisierte Mitteilung und eine harmonisierte Kennzeichnung zu verwenden sind. - Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
Die Verordnung der Kommission vom 25. September 2025 legt fest, wie Hinweis (Anhang I) und GARAN-Label (Anhang II) aussehen und was editierbar ist. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Lesefassung finden Sie unter Verordnung 2025/1960 verständlich erklärt. - Deutsches Umsetzungsgesetz vom 3. Februar 2026
Das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (BGBl. 2026 I Nr. 28) fasst Art. 246 Abs. 1 Nr. 5 und 5a EGBGB (Laden) und Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und 11a EGBGB (online) neu und erweitert § 312j Abs. 2 BGB um die GARAN-Information. - Durchsetzung über das UWG und Bußgeldvorschriften
Gesetzlich vorgeschriebene Informationen gelten als wesentlich (§ 5b Abs. 4 UWG). Mitbewerber, Verbände und qualifizierte Einrichtungen können Unterlassung verlangen (§ 8 UWG). Bei weitverbreiteten Verstößen ist ein Bußgeld nach Art. 246e EGBGB möglich. Details auf der Seite Abmahnung und Bußgeld.
Merksatz: Die Richtlinie begründet die Pflicht, die Verordnung gibt die Grafiken vor, das deutsche Gesetz verankert beides im EGBGB und im BGB.
Was regelt welcher Rechtsakt genau?
Jeder Rechtsakt hat eine klar abgegrenzte Aufgabe. Die folgende Tabelle zeigt, wo Sie welche Frage nachschlagen.
| Frage | Fundstelle |
|---|---|
| Wer muss den Hinweis zeigen, und vor welchem Zeitpunkt? | Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 6 Abs. 1 lit. l VRRL; Art. 246 Abs. 1 Nr. 5, Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB |
| Wann ist das GARAN-Label Pflicht? | Art. 5 Abs. 1 lit. ea, Art. 6 Abs. 1 lit. la VRRL; Art. 246 Abs. 1 Nr. 5a, Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB |
| Muss das GARAN-Label direkt vor dem Bestellknopf stehen? | Art. 8 Abs. 2 VRRL; § 312j Abs. 2 BGB |
| Wie sehen Hinweis und Label aus, was darf man ändern? | Art. 1 und 2 mit Anhang I und II DVO 2025/1960 |
| Was gilt für digitale Inhalte und Dienstleistungen? | Art. 6 Abs. 1 lit. lb VRRL; Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11b, Art. 246 Abs. 1 Nr. 5b EGBGB |
| Was regelt die gesetzliche Gewährleistung selbst? | Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771; §§ 434 ff., 437, 438, 474 ff. BGB |
| Was muss eine Garantieerklärung enthalten? | Art. 17 Abs. 2 Warenkauf-Richtlinie; § 479 BGB |
| Was droht bei Verstößen? | §§ 3a, 5a, 5b Abs. 4, 8, 13, 13a UWG; Art. 246e EGBGB |
Die inhaltlichen Pflichten erklärt der Ratgeber Gewährleistungslabel, die Voraussetzungen der Herstellergarantie die Seite GARAN-Label. Den Unterschied der beiden Rechtsinstitute finden Sie unter Gewährleistung oder Garantie.
Seit wann gilt die Pflicht? Die Zeitleiste
Die Pflicht gilt seit dem 27. September 2026. An diesem Tag wurden die nationalen Vorschriften, die Durchführungsverordnung, die neuen Fassungen von Art. 246 und 246a EGBGB und § 312j BGB sowie das 3. UWG-Änderungsgesetz anwendbar.
| Datum | Ereignis | Beleg |
|---|---|---|
| 20.05.2019 | Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 erlassen (ABl. vom 22.05.2019) | WKRL |
| 01.01.2022 | Warenkauf-Richtlinie gilt; Umsetzung bis 01.07.2021 | Art. 24 WKRL |
| 28.02.2024 | Richtlinie (EU) 2024/825 erlassen | RL 2024/825 |
| 06.03.2024 | Veröffentlichung im Amtsblatt; Inkrafttreten am 20. Tag danach (26.03.2024) | Art. 5 RL 2024/825 |
| 25.09.2025 | Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 erlassen | DVO |
| 27.09.2025 | Frist der Kommission für die Durchführungsrechtsakte | Art. 22a Abs. 2 und 4 VRRL |
| 29.09.2025 | Regierungsentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes, BT-Drs. 21/1856 | Bundestag |
| 02.10.2025 | Verordnung im Amtsblatt; Inkrafttreten am 20. Tag danach (22.10.2025) | Art. 3 DVO |
| 03.02.2026 | Umsetzungsgesetz (BGB/EGBGB), BGBl. 2026 I Nr. 28 vom 05.02.2026 | BGBl. |
| 12.02.2026 | 3. UWG-Änderungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026 | BGBl. |
| 19.03.2026 | Kommissionsseite mit Vektordateien veröffentlicht; Leitlinien folgen im April 2026 | commission.europa.eu |
| 27.03.2026 | Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten | Art. 4 Abs. 1 RL 2024/825 |
| 27.09.2026 | Anwendung: nationale Vorschriften, DVO 2025/1960, Art. 246/246a EGBGB, § 312j BGB, 3. UWG-ÄndG | Art. 4 Abs. 1 UAbs. 2 RL 2024/825; Art. 3 DVO; Art. 10 Abs. 3 Umsetzungsgesetz |
| 27.09.2031 | Bericht der Kommission, u. a. zur Wirksamkeit von Hinweis und Label | Art. 3 RL 2024/825 |
Die Rechtsakte im Detail
Zwei Rechtsakte erklären wir auf eigenen Seiten ausführlich, weil sie am häufigsten gesucht und am häufigsten missverstanden werden.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
Artikel 1 bis 3, Anhang I (Hinweis) und Anhang II (GARAN) mit allen Gestaltungsregeln, Farben, editierbaren Feldern und der geschachtelten Darstellung.
EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825
Was die Richtlinie für Onlineshops bedeutet: Hinweis- und Labelpflicht, Umsetzung in Deutschland, betroffene Händler und Stichtage.
Welche Rolle spielen die Leitlinien der Kommission?
Die Leitlinien der Kommission vom April 2026 sind eine Auslegungshilfe, aber kein Gesetz. Sie verstehen sich selbst als „preliminary views of the European Commission (EC) services“; verbindlich auslegen kann nur der Gerichtshof der EU (Leitlinien, S. 2).
Trotzdem sind sie für die Praxis wichtig. Sie zeigen etwa, wie die Kommission die Online-Darstellung versteht: vollständiger Hinweis in Farbe, bei Standardgröße lesbar, zusätzlich ein klickbarer Link zum Ziel des QR-Codes, keine Veränderungen an der Grafik. Wo Leitlinien und Verordnung auseinanderlaufen, benennen wir das auf der Seite zur Verordnung 2025/1960.
Wie setze ich die Vorgaben in meinem Shopify-Shop um?
Für Shopify-Shops bindet die App EU-Gewährleistungslabel, GARAN die amtlichen Grafiken der Kommission unverändert ein, in allen 24 Amtssprachen passend zur Shopsprache, auf Produktseite, Kategorieseite, im Warenkorb, in der Warenkorb-Schublade und im Seitenfuß. GARAN-Labels lassen sich je Hersteller und Produkt hinterlegen, und die Grafik mit PDF-Download landet in der Bestellbestätigung. Einen Überblick gibt die Seite Gewährleistungslabel für Shopify.
Wo finde ich die amtlichen Texte?
Alle Aussagen auf dieser Website stützen sich auf die amtlichen Fassungen aus dem Amtsblatt der EU und dem Bundesgesetzblatt.
- Richtlinie (EU) 2024/825: EUR-Lex (ELI), Volltext beim Amt für Veröffentlichungen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960: EUR-Lex (ELI), Volltext beim Amt für Veröffentlichungen
- Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771: EUR-Lex (ELI), Volltext
- Umsetzungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 28: recht.bund.de (PDF)
- 3. UWG-Änderungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 43: recht.bund.de (PDF)
- Regierungsentwurf mit Begründung, BT-Drs. 21/1856: Bundestag (PDF)
- Leitlinien und Vektordateien der Kommission: commission.europa.eu
- Portal „Ihr Europa“, Gewährleistung: europa.eu
- Portal „Ihr Europa“, Haltbarkeitsgarantie: europa.eu
- UWG und BGB: gesetze-im-internet.de
Diese Seite ordnet die Rechtsquellen nach bestem Wissen (Stand: 3. Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
Häufige Fragen
Welche Verordnung regelt das Gewährleistungslabel?
Gestaltung und Inhalt regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025. Die Pflicht selbst stammt aus der Richtlinie (EU) 2024/825, die Art. 5, 6, 8 und 22a der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU geändert hat.
Wie wurde die Pflicht in Deutschland umgesetzt?
Durch das Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28). Es fasst Art. 246 Abs. 1 Nr. 5 und 5a EGBGB (Ladengeschäft) und Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und 11a EGBGB (Fernabsatz) neu und nimmt die GARAN-Information in § 312j Abs. 2 BGB auf. Die Vorschriften gelten seit dem 27. September 2026.
Sind die Leitlinien der EU-Kommission verbindlich?
Nein. Die Leitlinien vom April 2026 geben nach eigenem Hinweis vorläufige Ansichten der Kommissionsdienststellen wieder. Verbindlich auslegen kann nur der Gerichtshof der EU. Für die Praxis sind sie dennoch eine wichtige Orientierung.
Gilt die Durchführungsverordnung direkt oder muss Deutschland sie umsetzen?
Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ab dem 27. September 2026 (Art. 3 DVO 2025/1960). Das deutsche Recht verweist in Art. 246 und 246a EGBGB ausdrücklich auf ihre Anhänge I und II.