Zum Inhalt
Neu: Erstes GARAN-Label gratis, danach bis zu 90 % Mengenrabatt je LabelJetzt erstellen
EU-Gewährleistungs-
und GARAN Label
GrundlagenStand 3. Oktober 20269 Min. Lesezeit

Gewährleistung und Garantie: der Unterschied (und was das GARAN-Label damit zu tun hat)

Gewährleistung ist Gesetz, Garantie ein Versprechen. Seit 2026 hat jede ihre eigene EU-Grafik, und Händler müssen sie auseinanderhalten.

Gewährleistung und Garantie: der Unterschied (und was das GARAN-Label damit zu tun hat)

Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht des Käufers gegen den Verkäufer bei Mängeln, die schon bei Lieferung bestanden, in Deutschland zwei Jahre ab Ablieferung. Eine Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen. Seit dem 27. September 2026 zeigt das Gewährleistungslabel die Gewährleistung, das GARAN-Label nur die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Gewährleistung und Garantie werden im Alltag oft gleichgesetzt, auch in Produkttexten und Kundenmails. Für Händler hat die Verwechslung seit dem 27. September 2026 eine neue Seite: Es gibt jetzt für beide Begriffe eine eigene amtliche Grafik, und wer sie vertauscht, zeigt das Falsche. Diese Seite erklärt den Unterschied aus Händlersicht und ordnet das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label ein.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung steht im Gesetz, die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen. Die gesetzliche Gewährleistung gilt bei jedem Kauf einer Ware von einem Unternehmer, ohne dass jemand sie anbieten muss. Sie richtet sich gegen den Verkäufer und betrifft Mängel, die schon bei der Lieferung vorhanden waren.

Eine Garantie gibt es nur, wenn jemand sie zusagt: der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter. Was sie abdeckt, wie lange sie läuft und ob sie etwas kostet, steht in der Garantieerklärung. Die gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt (§ 443 Abs. 1 BGB).

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 nennt Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich „zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen“ (ErwG 2 DVO). Deshalb gibt es zwei Grafiken mit zwei verschiedenen Auslösern.

Gewährleistung, Garantie und Haltbarkeitsgarantie im Vergleich

Die Tabelle stellt die drei Begriffe nebeneinander. Die dritte Spalte, die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, ist eine besondere Form der Garantie und der einzige Fall, für den das GARAN-Label gedacht ist.

Gesetzliche GewährleistungGewerbliche GarantieGewerbliche Haltbarkeitsgarantie (GARAN)
GrundlageGesetz: Art. 10 ff. Warenkauf-Richtlinie; §§ 434 ff., 437, 438, 474 ff. BGBfreiwilliges Versprechen: Art. 2 Nr. 12, Art. 17 Warenkauf-Richtlinie; § 443 BGBfreiwilliges Herstellerversprechen: Art. 17 Abs. 1 Warenkauf-Richtlinie, Art. 2 Nr. 14a Verbraucherrechte-Richtlinie; § 443 Abs. 2, § 479 Abs. 3 BGB
Wer haftetVerkäuferVerkäufer, Hersteller oder DritterHersteller, direkt gegenüber dem Verbraucher
GegenstandMangel, der bei Lieferung bestandwas die Garantieerklärung versprichtErhalt von Funktion und Leistung bei normaler Verwendung
Dauermindestens 2 Jahre ab Lieferung (Art. 10 Abs. 1 WKRL; § 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB)freifrei; Labelpflicht erst ab mehr als 2 Jahren
Kostenunentgeltlichfrei, auch kostenpflichtigfür das Label: ohne zusätzliche Kosten
Pflichtgrafikharmonisierter Hinweis (Gewährleistungslabel), bei jedem Warenverkauf an VerbraucherkeineGARAN-Label, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind

Was ist die gesetzliche Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung ist das Recht des Verbrauchers, vom Verkäufer eine mangelfreie Ware zu bekommen. Grundlage ist die Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771, in Deutschland umgesetzt in den §§ 434 ff. und 474 ff. BGB. Sie kostet den Kunden nichts und muss nicht eigens vereinbart werden.

Dauer: Für bewegliche Sachen beträgt sie in Deutschland zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB). Für ein Bauwerk und für Baumaterial, das für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangel verursacht hat, sind es fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). In einigen EU-Ländern sind die Fristen länger; die Richtlinie gibt nur das Minimum von zwei Jahren vor.

Abhilfen: Zuerst kann der Käufer Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erst danach kommen Minderung des Preises oder Vertragsbeendigung in Betracht (Art. 13 WKRL; § 437 BGB). Genau diese Reihenfolge fasst auch das Gewährleistungslabel zusammen: kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder volle Erstattung.

Wie funktioniert die Beweislastumkehr?

Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe bestand (§ 477 Abs. 1 BGB). Der Kunde muss also in diesem ersten Jahr nicht beweisen, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war; der Händler müsste das Gegenteil zeigen.

Die Warenkauf-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, diesen Zeitraum auf zwei Jahre zu verlängern (Art. 11 Abs. 1 WKRL). Deutschland ist bei einem Jahr geblieben. Danach gilt die Vermutung nicht mehr, die Gewährleistung selbst läuft aber bis zum Ende der zwei Jahre weiter.

Für Haltbarkeitsgarantien gibt es eine eigene Vermutung: Tritt während ihrer Geltungsdauer ein Sachmangel auf, wird vermutet, dass er die Rechte aus der Garantie begründet (§ 443 Abs. 2 BGB).

Was gilt bei Gebrauchtwaren?

Auch für gebrauchte Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung, und auch dort ist der Gewährleistungshinweis Pflicht. Der Unterschied: Die Frist kann auf mindestens ein Jahr verkürzt werden, aber nur durch eine besondere Vereinbarung (§ 476 Abs. 2 BGB; Art. 10 Abs. 6 WKRL).

Die amtliche Grafik nimmt das selbst auf. Sie sagt, dass der Zeitraum bei gebrauchten Waren kürzer sein kann, „jedoch nicht weniger als ein Jahr“. Wer Gebrauchtware verkauft, zeigt also denselben Hinweis wie ein Neuwarenhändler. Ob und wie Sie die Frist wirksam verkürzen, ist eine Frage Ihrer Vertragsgestaltung und gehört in die Hände Ihrer Rechtsberatung.

Was ist eine gewerbliche Garantie?

Eine gewerbliche Garantie ist jedes freiwillige Versprechen, das neben der gesetzlichen Gewährleistung besteht (Art. 2 Nr. 12, Art. 17 WKRL; § 443 BGB). Typische Beispiele sind eine Händlergarantie, eine Herstellergarantie auf einzelne Bauteile oder eine bezahlte Garantieverlängerung. Inhalt, Dauer und Preis bestimmt der Garantiegeber.

Drei Regeln binden ihn trotzdem:

Eine Pflichtgrafik gibt es für gewöhnliche Garantien nicht. Das GARAN-Label ist für sie ausdrücklich nicht zu verwenden (Leitlinien der Kommission, S. 29).

Was ist eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie?

Eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ist eine Garantie, bei der der Hersteller dem Verbraucher direkt und während der gesamten Laufzeit auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung haftet (Art. 2 Nr. 14a Verbraucherrechte-Richtlinie; § 479 Abs. 3 BGB). Sie verspricht, dass die Ware ihre Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung behält; das ist die Definition von Haltbarkeit in Art. 2 Nr. 13 WKRL.

Das GARAN-Label ist nur Pflicht, wenn alle Voraussetzungen zusammen vorliegen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB):

  1. Garantie des Herstellers
    nicht des Händlers.
  2. Ohne zusätzliche Kosten
    eine bezahlte Verlängerung zählt nicht.
  3. Für die gesamte Ware
    nicht nur für einzelne Bauteile (ErwG 31 RL 2024/825).
  4. Mehr als zwei Jahre
    genau zwei Jahre reichen nicht (ErwG 30 RL 2024/825).
  5. Information liegt dem Händler vor
    der Hersteller stellt sie zur Verfügung; selbst recherchieren muss der Händler nicht (ErwG 26 RL 2024/825).

Offen ist, wie unbefristete oder „lebenslange“ Garantien und Garantien mit Registrierungspflicht einzuordnen sind. Das Label kennt nur Jahre, und ob eine Registrierung „zusätzliche Kosten“ bedeutet, regeln die Vorschriften nicht.

Was haben Gewährleistungslabel und GARAN-Label damit zu tun?

Aufbau des GARAN-Labels mit den drei änderbaren Feldern

Das Gewährleistungslabel steht für die gesetzliche Gewährleistung, das GARAN-Label für die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Beide sind seit dem 27. September 2026 Pflicht, aber mit völlig unterschiedlichem Anlass.

Gewährleistungslabel

Amtlicher EU-Gewährleistungshinweis auf Deutsch mit Überschrift Gesetzliche Gewährleistung und QR-Code

Amtlich „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“ (Anhang I DVO 2025/1960). Pflicht bei jedem Warenverkauf an Verbraucher, weil die Gewährleistung für alle Waren gilt (ErwG 28 RL 2024/825).

GARAN-Label

Amtliches GARAN-Label mit Platzhaltern für Garantiedauer in Jahren, Hersteller und Modellkennung

Amtlich „harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie“ (Anhang II DVO 2025/1960). Nur Pflicht, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre gewährt und mitteilt.

Das GARAN-Label enthält selbst einen visuellen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung, das Schild-Logo (Anhang II Erl. 1 (II) DVO). Umgekehrt verweist der Gewährleistungshinweis auf gewerbliche Garantien und das GARAN-Label. Beide Grafiken machen also klar: Die Garantie kommt hinzu, sie ersetzt nichts.

Für den Shop heißt das: Der Gewährleistungshinweis gehört hervorgehoben vor die Bestellung, etwa auf Produktseite, im Warenkorb oder im Seitenfuß. Das GARAN-Label gehört direkt neben das Bild der Ware, die die Garantie hat (ErwG 28 RL 2024/825), und unmittelbar vor die Bestellung (§ 312j Abs. 2 BGB). Details stehen im Ratgeber zur Platzierung.

In Shopify übernimmt das die App EU-Gewährleistungslabel, GARAN: Sie zeigt beide amtlichen Grafiken unverändert, das GARAN-Label nur bei den Produkten und Herstellern, für die Sie es anlegen, und setzt die Grafik mit PDF-Download und die Garantieerklärung nach § 479 BGB in die Bestellbestätigung.

7 Tage kostenlos testen

Darf ich mit „2 Jahre Gewährleistung“ werben?

Davon ist abzuraten. Nach Nr. 10 des Anhangs zum UWG ist es unzulässig, den Eindruck zu erwecken, „gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar“. Wer „Bei uns: 2 Jahre Gewährleistung!“ als Vorteil herausstellt, bewirbt genau so ein gesetzliches Recht.

Den amtlichen Gewährleistungshinweis zeigen Sie dagegen, weil das Gesetz ihn verlangt; er stellt die Gewährleistung als das dar, was sie ist: ein Recht bei allen Waren. Problematisch sind eigene Werbeaussagen, die das Selbstverständliche als Extra verkaufen, etwa in Bannern, Produkttiteln oder Vorteilslisten.

Mit einer echten Garantie dürfen Sie werben, aber vorsichtig. Die Werbung bindet: Verspricht sie mehr als die Garantieerklärung, gilt die Werbung. Das GARAN-Label dürfen Sie laut Leitlinien in der Werbung nur für Produkte verwenden, die tatsächlich abgedeckt sind, und bei mehreren Produkten nicht so, dass alle abgedeckt wirken (Leitlinien 3.4).

Häufige Irrtümer über Gewährleistung und Garantie

Die folgenden Annahmen begegnen Händlern immer wieder. Alle sind falsch oder riskant.

IrrtumRichtig ist
„Gewährleistung und Garantie sind dasselbe.“Es sind „zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen“ (ErwG 2 DVO 2025/1960).
„Der Hinweis ist nur bei Garantieprodukten nötig.“Er erinnert an ein Recht, das für alle Waren gilt (ErwG 28 RL 2024/825).
„Jede Garantie braucht das GARAN-Label.“Nur die kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für die ganze Ware über mehr als zwei Jahre. Für andere Garantien ist das Label nicht zu verwenden (Leitlinien S. 29).
„Händlergarantien oder bezahlte Verlängerungen bekommen das Label.“Nein : Es muss eine Herstellergarantie sein, ohne zusätzliche Kosten.
„Schwarz-weiß reicht auch online.“Online müssen beide Grafiken farbig sein (Anhang I Erl. 5, Anhang II Erl. 5 DVO).
„Man darf den Hinweis nachbauen oder ans Shopdesign anpassen.“Kein Element ist editierbar (Anhang I Erl. 1 DVO).
„Mit ‚2 Jahre Gewährleistung‘ darf man als Vorteil werben.“Riskant: UWG Anhang Nr. 10 verbietet, gesetzliche Rechte als Besonderheit darzustellen.
„Das GARAN-Label belegt eine Gewährleistung über zwei Jahre.“Es belegt ein Herstellerversprechen, das neben der Gewährleistung besteht.
„Der Händler muss Garantieinfos beim Hersteller recherchieren.“Nein die Pflicht greift erst, wenn der Hersteller sie zur Verfügung stellt (ErwG 26 RL 2024/825).
„Das GARAN-Label ersetzt die Garantieerklärung.“Nein die Erklärung nach § 479 BGB ist zusätzlich nötig.

Was bedeutet das für Ihren Shop?

Für die meisten Händler läuft es auf vier Punkte hinaus:

Wer genau betroffen ist und welche Sonderfälle es gibt, steht auf der Seite Wer ist betroffen. Begriffe wie Beweislastumkehr oder Haltbarkeitsgarantie erklärt das Glossar.

Diese Seite gibt die Rechtslage mit Stand 3. Oktober 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Leitlinien der Kommission sind nicht verbindlich. Rechtsprechung zum Gewährleistungshinweis und zum GARAN-Label gibt es noch nicht.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland?

Für bewegliche Sachen zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB), für Bauwerke und dafür verwendetes Baumaterial, das den Mangel verursacht hat, fünf Jahre. Bei Gebrauchtwaren ist eine Verkürzung auf mindestens ein Jahr durch besondere Vereinbarung möglich (§ 476 Abs. 2 BGB).

Wer haftet bei der Gewährleistung, wer bei der Garantie?

Für die Gewährleistung haftet immer der Verkäufer. Bei einer Garantie haftet, wer sie gibt: Verkäufer, Hersteller oder ein Dritter. Bei der Haltbarkeitsgarantie, für die das GARAN-Label gilt, haftet der Hersteller direkt gegenüber dem Verbraucher (§ 479 Abs. 3 BGB).

Braucht eine Händlergarantie das GARAN-Label?

Nein. Das GARAN-Label ist nur für eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers vorgesehen, die die gesamte Ware ohne zusätzliche Kosten für mehr als zwei Jahre abdeckt. Für andere Garantien ist es laut Leitlinien der Kommission nicht zu verwenden.

Brauche ich das Gewährleistungslabel, wenn ich gar keine Garantie anbiete?

Ja. Das Gewährleistungslabel erinnert an die gesetzliche Gewährleistung, die für alle Waren gilt. Seit dem 27. September 2026 muss es jeder Unternehmer zeigen, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von Garantien. Mehr dazu im Ratgeber Gewährleistungslabel.

Ersetzt das GARAN-Label die Garantieerklärung?

Nein. Die Garantieerklärung nach § 479 BGB muss dem Verbraucher zusätzlich spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, mit Garantiegeber, Verfahren, Ware und Bedingungen. Die Shopify-App fügt sie in die Bestellbestätigung ein.

GARAN‑Label erstellen, Gewährleistungslabel einbinden.

Der Generator erstellt GARAN-Labels in Sekunden, das erste ist kostenlos. Für Shopify bindet die App beide Labels automatisch ein.