Das Gewährleistungslabel muss vor der Bestellung hervorgehoben erscheinen. Eine feste Stelle schreibt das Gesetz nicht vor. Bewährt haben sich Produktseite, Warenkorb und Seitenfuß, dazu die Bestellbestätigung. Das GARAN-Label gehört direkt zum jeweiligen Produkt und muss unmittelbar vor dem Bestellabschluss sichtbar sein.
Die Platzierung ist die häufigste Frage nach der Pflicht selbst. Die Antwort setzt sich aus drei Quellen zusammen: dem Gesetz, das nur den Rahmen vorgibt, der Verordnung, die das Aussehen regelt, und den Leitlinien der Kommission, die Beispiele zeigen, aber nicht verbindlich sind. Diese Seite trennt die drei sauber.
Was das Gesetz zur Platzierung sagt
Für das Gewährleistungslabel verlangt das Gesetz zweierlei: Der Hinweis muss „in hervorgehobener Weise“ erfolgen, und er muss vor der Vertragserklärung des Kunden vorliegen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und § 4 Abs. 1 EGBGB). Eine bestimmte Seite nennt das Gesetz nicht. Die Richtlinie nennt als Beispiel eine „allgemeine Erinnerung auf der Website des Unternehmers“ (Erwägungsgrund 28 der Richtlinie 2024/825).
Für das GARAN-Label ist der Rahmen enger:
- Es soll im Onlinehandel „direkt neben dem Bild der Ware“ stehen, damit klar ist, welche Ware die Garantie hat (Erwägungsgrund 28).
- Es muss unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben erscheinen (§ 312j Abs. 2 BGB). Für das Gewährleistungslabel gilt diese Pflicht nicht.
Die Stellen im Shop im Überblick

| Stelle | Gewährleistungslabel | GARAN-Label |
|---|---|---|
| Produktseite | Empfohlen, hier fällt die Kaufentscheidung | Ja beim Produktbild bzw. den Produktinfos |
| Kategorieseite | Möglich, etwa am Ende der Produktliste | Optional |
| Warenkorb und Warenkorb-Schublade | Empfohlen, kurz vor der Bestellung | Ja beim jeweiligen Artikel |
| Kasse (Checkout) | Von den Leitlinien als Beispiel genannt | Von den Leitlinien empfohlen. In Shopify nur mit Shopify Plus anpassbar |
| Seitenfuß | Sinnvoll als allgemeine Erinnerung auf jeder Seite | Nein nicht produktbezogen |
| Bestellbestätigung | Von den Leitlinien empfohlen | Von den Leitlinien empfohlen, dazu die Garantieerklärung |
Viele Shops kombinieren drei Stellen: Produktseite, Warenkorb und Seitenfuß. So ist der Hinweis vor jeder Bestellung erreichbar, egal über welchen Weg die Kundschaft kommt.
Direkt sichtbar oder aufklappbar?
Das ist die eigentliche Streitfrage. Die Grafik ist groß, und auf jeder Produktseite ein A4-Hochformat zu zeigen, stört den Kauf. Die Rechtslage:
- GARAN-Label: Die Verordnung erlaubt online ausdrücklich eine geschachtelte Fassung. Sie muss das vollständige Label beim ersten Klick, Überfahren oder Antippen öffnen (Anhang II).
- Gewährleistungslabel: Die Verordnung regelt keine geschachtelte Fassung. Die Leitlinien der Kommission sagen einerseits, online solle der vollständige Hinweis gezeigt werden. Andererseits zeigen sie selbst Beispiele mit einem kurzen Satz wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“, der die Grafik beim ersten Klick oder Überfahren öffnet.
Ob ein aufklappbarer Hinweis beim Gewährleistungslabel genügt, ist rechtlich nicht geklärt. Die Beispiele der Kommission sprechen dafür. Wer kein Risiko eingehen will, zeigt die vollständige Grafik an mindestens einer Stelle direkt, etwa im Warenkorb, und nutzt anderswo den aufklappbaren Badge.
Vier Darstellungen und wann sie passen

Vollständig sichtbar
Die ganze Grafik steht offen auf der Seite. Am sichersten, braucht aber Platz. Gut für Warenkorb oder eine eigene Infoseite.
Aufklappbar
Ein Eintrag im Stil der Produktinfos, der die Grafik beim Klick vollständig zeigt. Fügt sich in Akkordeons auf der Produktseite ein.
Badge mit Popup
Ein kleiner Badge, der die Grafik in einem Fenster öffnet. Platzsparend, aber nicht jeder Kunde klickt darauf.
Textlink
Ein Link wie „Gesetzliche Gewährleistung“. Am unauffälligsten, sinnvoll vor allem im Seitenfuß neben Impressum und AGB.
So sehen die Darstellungen in unserer App aus. Ein Klick öffnet die vollständige Grafik:
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Gesetzliche Gewährleistung


Was bei der Platzierung schiefgehen kann
- Der Hinweis verdeckt oder verschiebt den Kaufknopf. Kaufknopf und Warenkorb sollten unverändert bleiben. Der Hinweis gehört daneben oder darunter, nicht dazwischen.
- Der Hinweis fehlt in der Warenkorb-Schublade. Viele Themes zeigen den Warenkorb als Schublade, und wer dort zur Kasse geht, sieht die Warenkorbseite nie.
- Falsche Sprache. Ein englischsprachiger Kunde sieht die deutsche Fassung, weil nur eine Datei eingebunden ist.
- Verändert eingebunden. Zugeschnitten, umgefärbt, als Hintergrundbild verkleinert oder per CSS beschnitten. All das verändert die Grafik.
- Unlesbar klein. Online soll die Grafik bei Standardgröße lesbar sein.
- Theme-Update. Ein manuell eingebauter Hinweis verschwindet beim Wechsel oder Update des Themes.
Platzierung in Shopify

In Shopify gibt es drei Wege: den Hinweis selbst in den Theme-Code einbauen, ihn als Bild in einen Abschnitt setzen oder eine App nutzen. Die ersten beiden scheitern oft an der Warenkorb-Schublade, an mehreren Sprachen und an Theme-Updates.
Unsere App platziert das Gewährleistungslabel automatisch auf den Seiten, die Sie auswählen: Produktseite (unter den Produktinfos oder unter dem Kaufknopf), Kategorieseite, Warenkorb, Warenkorb-Schublade und Seitenfuß. Alternativ ziehen Sie den Block im Theme-Editor an die gewünschte Stelle. Das GARAN-Label erscheint nur bei den Produkten, denen Sie eine Garantie zugeordnet haben, und im Warenkorb beim jeweiligen Artikel. Wir prüfen täglich automatisch, ob der Hinweis in den Shops unserer Kunden sichtbar ist und Kaufknopf, Warenkorb und Kasse unverändert funktionieren.
App im Shopify App Store ansehen Beispiele aus Shops
Stand: 3. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Reicht das Gewährleistungslabel im Footer?
Die Richtlinie nennt eine allgemeine Erinnerung auf der Website als Beispiel. Ein unauffälliger Link im Seitenfuß könnte aber am Merkmal „in hervorgehobener Weise“ scheitern. Sicherer ist es, den Hinweis zusätzlich auf der Produktseite oder im Warenkorb zu zeigen.
Muss das Gewährleistungslabel im Checkout stehen?
Eine Pflicht direkt an der Kasse besteht für das Gewährleistungslabel nicht. Für das GARAN-Label gilt § 312j Abs. 2 BGB: Die Information muss unmittelbar vor der Bestellung erscheinen. Gemeint ist die letzte Bestellseite in der Nähe des Bestellknopfs; der Warenkorb allein genügt nach der Gesetzesbegründung zur Button-Lösung voraussichtlich nicht (BT-Drs. 17/7745, S. 10).
Darf ich das Gewährleistungslabel in einem Popup zeigen?
Die Leitlinien der Kommission zeigen Beispiele, bei denen der Hinweis beim ersten Klick oder Überfahren erscheint. Verbindlich geklärt ist das für das Gewährleistungslabel nicht. Wichtig ist, dass die Grafik vollständig und unverändert erscheint.
Gehört das Gewährleistungslabel in die AGB?
Ein Text in den AGB ersetzt die Grafik nicht, denn das Gesetz verlangt die harmonisierte Mitteilung. Ein Verweis in den AGB oder auf einer Infoseite kann aber zusätzlich sinnvoll sein.
Screenshot © hugo! by Brennenstuhl · 