OTTO zeigt die amtliche Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung selbst an: Am 5. Oktober 2026 stand sie auf der AGB- und der Service-Seite, verlinkt im Fuß jeder Seite. Für das GARAN-Label pflegen Sie die Herstellergarantie als Attribut und laden die Garantiebedingungen als PDF hoch. Ob OTTO das Label daraus auf der Produktseite zeigt, konnten wir noch nicht bestätigen.
Was OTTO Market selbst anzeigt
Am 5. Oktober 2026 haben wir otto.de selbst geprüft. Die amtliche Grafik „Gesetzliche Gewährleistung“ steht in den AGB von OTTO Market und auf der Service-Seite zur Gewährleistung. Der Link „Gesetzliche Gewährleistung“ im Seitenfuß führt von jeder Seite dorthin, auch von Produktseiten. Direkt auf den Produktseiten haben wir die Grafik nicht gefunden.
Laut IT-Recht Kanzlei steuert OTTO den Hinweis seit dem 27. September 2026 zentral aus, ohne Zutun der Händler, und zeigt das GARAN-Label, wenn die Garantiefelder im Angebot gepflegt sind. Auf zwei Produktseiten von OTTO selbst, eine davon mit „Herstellergarantie Gesamtprodukt: 3 Jahr(e)“, haben wir am 5. Oktober 2026 aber kein GARAN-Label gefunden. Eine eigene Ankündigung von OTTO haben wir nicht gefunden, das Hilfecenter für Partner ist nur nach Anmeldung einsehbar.
Was Sie für das GARAN-Label eintragen
Das GARAN-Label gehört zu Produkten, für die der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf die ganze Ware gibt. Dafür braucht OTTO Market diese Angaben:
| Angabe | Feld bei OTTO Market |
|---|---|
| Marke | Marke aus der Markenliste von OTTO (brandId, kein Freitext) |
| Modell | Produktlinie (productLine) oder Herstellerartikelnummer (mpn); welches Feld OTTO für das Label nutzt, ist nicht dokumentiert |
| Dauer der Herstellergarantie | Attribut der Kategorie, auf otto.de angezeigt als „Herstellergarantie Gesamtprodukt“, dazu die Garantiebedingungen als PDF (MANUFACTURER_WARRANTY) |
Die genauen Attributnamen stehen in den Kategoriedefinitionen von OTTO, die nur mit Zugang zur Schnittstelle einsehbar sind. Für Garantien mit Bedingungen oder nur auf Teile gibt es laut einem Fachblog ein eigenes Attribut „Bedingte Herstellergarantie“. Das GARAN-Label gehört nur zu einer Garantie auf die ganze Ware.
Eigene Grafik in Bildern oder Beschreibung?
- Produktbilder: Die offiziellen Bildvorgaben stehen im Partner-Portal hinter der Anmeldung. Laut Feed- und Agenturanbietern sind Text, Logos und Siegel auf Produktbildern nicht erlaubt.
- Beschreibung: HTML mit einer begrenzten Auswahl an Tags, weniger als 2.000 Zeichen (Dokumentation der Schnittstelle).
Ein Label als eigenes Produktbild ist damit nach allem, was öffentlich bekannt ist, keine Lösung. Entscheidend sind die Garantiedaten im Angebot.
Wo Sie das GARAN-Label trotzdem selbst brauchen
Der Marktplatz zeigt die Labels nur in seinen eigenen Angeboten. Überall sonst sind Sie selbst zuständig:
- Eigener Onlineshop: Für Shopify setzt die App das Gewährleistungslabel automatisch und das GARAN-Label, sobald Hersteller und Garantie hinterlegt sind. Für andere Systeme gibt es das kostenlose Widget.
- Ladengeschäft: Gedruckt muss das GARAN-Label mindestens 95 × 100 mm groß sein, farbig oder schwarz-weiß, das Gewährleistungslabel mindestens A4 (Anhang I und II der Verordnung (EU) 2025/1960). Mehr in der Druckanleitung.
- Kataloge, Datenblätter, Verpackung: freiwillig, aber oft gewünscht, etwa von Distributoren.
Die Druckdateien erstellen Sie im GARAN-Label-Generator aus Garantiedauer, Marke und Modell, das erste Label kostenlos.
Prüfen Sie die Anzeige selbst
Die Pflicht trifft den Händler, auch auf einem Marktplatz. Sehen Sie sich deshalb ein eigenes Angebot an:
- Erscheint die amtliche Grafik unverändert und farbig?
- Steht das GARAN-Label beim Produkt, wenn der Hersteller mehr als zwei Jahre kostenlose Haltbarkeitsgarantie gibt? Die Richtlinie sieht es online direkt beim Produktbild vor (Erwägungsgrund 28 der Richtlinie (EU) 2024/825).
- Sind Marke, Modell und Garantiedauer im Label richtig?
Quellen
- OTTO: AGB OTTO Market (mit amtlicher Grafik)
- OTTO: Gewährleistung, Garantie, Reparatur
- OTTO Market API: Produkte
- IT-Recht Kanzlei: Labels auf Plattformen, Update 28.09.2026 (Fachportal)
- Händlerbund: Marktplatz-Check vom 17.09.2026 (Fachportal)
- eselt-Blog: Garantie-Label für Marktplätze (Fachblog)
- hello-pine: Bildrichtlinien für OTTO-Händler (Agentur)
Marktplätze ändern ihre Regeln laufend. Diese Seite gibt den Stand vom 5. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich das Gewährleistungslabel bei OTTO selbst einbinden?
Laut IT-Recht Kanzlei nein, OTTO steuert es zentral aus. Wir haben die amtliche Grafik auf otto.de in den AGB und auf der Service-Seite gesehen, verlinkt im Fuß jeder Seite.
Wie kommt mein Produkt zum GARAN-Label?
Pflegen Sie die Herstellergarantie als Attribut („Herstellergarantie Gesamtprodukt“) und laden Sie die Garantiebedingungen als PDF hoch. Ob OTTO das Label dann auf der Produktseite zeigt, prüfen Sie an einem eigenen Angebot. Bei unserer Stichprobe am 5. Oktober 2026 war es nicht zu sehen.
Darf ich das GARAN-Label als Produktbild hochladen?
Nach den öffentlich bekannten Bildregeln sind Text, Logos und Siegel auf Produktbildern nicht erlaubt. Die verbindlichen Vorgaben finden Sie im Partner-Portal von OTTO.